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Biologisch abbaubares Hochleistungs-Sägekettenöl
auf nachwachsender Rohstoffbasis
ganzjährig einsetzbar
Makita Biotop 10 l Sägekettenöl
Biologisch abbaubares Hochleistungs-Sägekettenöl
auf nachwachsender Rohstoffbasis
ganzjährig einsetzbar
Makita 1910U0-9 Biotop Sägekettenöl
Kurzanleitung
Sicherheitsdatenblatt: Makita 1910U0-9 Sägekettenöl
Abmessungen/Allgemeine Daten
Hersteller: Makita
Hersteller-Nr.: 1910U0-9
EAN: 0088381794275
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
2182M MAKITA BIO-TOP
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Schmieröl
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenname: Makita Werkzeug GmbH
Straße: Makita-Platz 1
Ort: D-40885 Ratingen
Telefon: +49 (0) 2102 / 1004-0 Telefax:+49 (0) 2102 / 1004-129
Internet: www.makita.de
1.4. Notrufnummer: Deutschland: +49 (0) 2102 / 1004-0
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Dieses Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2. Kennzeichnungselemente
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Esterölhaltiges Gemisch.
Chemische Charakterisierung
Gefährliche Inhaltsstoffe
keine/keiner (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH))
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit und
vorhandener Atmung in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Beschmutzte, getränkte Kleidung
sofort ausziehen.
Allgemeine Hinweise
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Hautkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort Augenarzt
konsultieren.
Nach Augenkontakt
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Reichlich Wasser in
kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Sofort Arzt hinzuziehen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Revisions-Nr.: 1,11 - Ersetzt die Version: 1 D - DE Druckdatum: 07.03.2023
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
MAKITA BIO-TOP
Überarbeitet am: 08.02.2023 Artikel-Nr.: 2182M Seite 2 von 7
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
alkoholbeständiger Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid (CO2).
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid Kohlendioxid (CO2). Explosions- und Brandgase nicht
einatmen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht
in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzmaßnahmen: siehe Abschnitt 7 + 8.
Allgemeine Hinweise
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Weitere Angaben
Schutzmaßnahmen: siehe Abschnitt 7 + 8.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Für Frischluft
sorgen. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Zu vermeidende Bedingungen: Aerosolerzeugung/-bildung.
Hinweise zum sicheren Umgang
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Schützen gegen: Frost. Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Behälter dicht
geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Lagerklasse nach TRGS 510: 10
7.3. Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Revisions-Nr.: 1,11 - Ersetzt die Version: 1 D - DE Druckdatum: 07.03.2023
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
MAKITA BIO-TOP
Überarbeitet am: 08.02.2023 Artikel-Nr.: 2182M Seite 3 von 7
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
CAS-Nr. Bezeichnung ppm mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art
Octadecyl-3- 2(II)
(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat
2082-79-3 20 E
8002-13-9 Triglyceride: Rapsöl 5 A 4 (II)
DNEL-/DMEL-Werte
CAS-Nr. Bezeichnung
DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert
2082-79-3 Octadecyl 3-(3,5-di-tert-butyl4-hydroxyphenyl)propionat
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 1,28 mg/kg KG/d
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 3,6 mg/m³
Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 0,64 mg/kg KG/d
Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 0,65 mg/m³
Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 0,64 mg/kg KG/d
PNEC-Werte
CAS-Nr. Bezeichnung
Umweltkompartiment Wert
2082-79-3 Octadecyl 3-(3,5-di-tert-butyl4-hydroxyphenyl)propionat
Süßwasser 0,04 mg/l
Meerwasser 0,004 mg/l
Süßwassersediment 1490000 mg/kg
Meeressediment 149000 mg/kg
Boden 297000 mg/kg
a keine Beschränkung
b Expositionsende bzw. Schichtende
c bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten
d vor nachfolgender Schicht
Y: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) und des
biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden
Z: Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) und des
biologischen Grenzwertes (BGW) nicht ausgeschlossen werden
Blut (B)
Urin (U)
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Siehe Abschnitt 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Gestellbrille mit Seitenschutz.
Augen-/Gesichtsschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Empfohlene Handschuhfabrikate: EN ISO 374. Geeignetes Material: NBR
(Nitrilkautschuk). Durchbruchszeit: > 480 min (Dicke des Handschuhmaterials: 0.4 mm). Durchbruchszeiten und
Quelleigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der
oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese
keinesfalls angewendet werden.
Handschutz
Schutzkleidung.
Körperschutz
Revisions-Nr.: 1,11 - Ersetzt die Version: 1 D - DE Druckdatum: 07.03.2023
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
MAKITA BIO-TOP
Überarbeitet am: 08.02.2023 Artikel-Nr.: 2182M Seite 4 von 7
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich. Bei
Bildung von Spritzern oder feinem Nebel muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät
getragen werden. Geeignetes Atemschutzgerät: Filtrierende Halbmaske (DIN EN 149), z.B. FFA P / FFP3.
Atemschutz
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Aggregatzustand: Flüssig
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Farbe: gelb
Geruch: charakteristisch
Prüfnorm
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: nicht bestimmt
Siedepunkt oder Siedebeginn und nicht bestimmt
Siedebereich:
Entzündbarkeit
Feststoff/Flüssigkeit: nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze: nicht anwendbar
Obere Explosionsgrenze: nicht anwendbar
Flammpunkt: > 250 °C EN ISO 2592
Zündtemperatur: nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt
pH-Wert: nicht anwendbar
Kinematische Viskosität:
(bei 40 °C)
70 mm²/s ASTM D 7042
Wasserlöslichkeit: unlöslich
Verteilungskoeffizient
n-Oktanol/Wasser:
nicht bestimmt
Dampfdruck: nicht bestimmt
Dichte (bei 15 °C): 0,92 g/cm³ DIN EN ISO 12185
Relative Dampfdichte: nicht bestimmt
Partikeleigenschaften: nicht anwendbar
9.2. Sonstige Angaben
Sonstige sicherheitstechnische Kenngrößen
Pourpoint: <= -30 °C ASTM D 7346
Dynamische Viskosität: nicht bestimmt
Auslaufzeit: nicht bestimmt
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
Es liegen keine Informationen vor.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
Hitze.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien
Revisions-Nr.: 1,11 - Ersetzt die Version: 1 D - DE Druckdatum: 07.03.2023
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
MAKITA BIO-TOP
Überarbeitet am: 08.02.2023 Artikel-Nr.: 2182M Seite 5 von 7
Es liegen keine Informationen vor.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reiz- und Ätzwirkung
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
11.2. Angaben über sonstige Gefahren
Sonstige Angaben
Bei Beachtung der allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzes und der Industriehygiene besteht keine Gefährdung
der Gesundheit des Personals beim Umgang mit diesem Produkt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar.
Keine Daten verfügbar
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da
kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt.
12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
12.7. Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen zur Entsorgung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise
beseitigt werden. Entsorgung gemäß Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und gefährliche Abfälle.
Abfallschlüssel - ungebrauchtes Produkt
130207 ÖLABFÄLLE UND ABFÄLLE AUS FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN (AUSSER SPEISEÖLE UND
ÖLABFÄLLE, DIE UNTER DIE KAPITEL 05, 12 UND 19 FALLEN); Abfälle von Maschinen-, Getriebeund Schmierölen; biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle; gefährlicher
Abfall
Revisions-Nr.: 1,11 - Ersetzt die Version: 1 D - DE Druckdatum: 07.03.2023
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
MAKITA BIO-TOP
Überarbeitet am: 08.02.2023 Artikel-Nr.: 2182M Seite 6 von 7
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Wegen
einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Marine pollutant: NO
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.5. Umweltgefahren
UMWELTGEFÄHRDEND: Nein
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine Daten verfügbar
14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU 0 %
(VOC):
Angaben zur SEVESO III-Richtlinie
2012/18/EU:
Unterliegt nicht der SEVESO III-Richtlinie
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: 1 - schwach wassergefährdend
Status: Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSV
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungen
Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem/den Abschnitt(en): 1,2,7,9,11,12,13,14,15.
Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Agreement concerning
the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
RID: Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises dangereuses (Regulations
concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail)
Revisions-Nr.: 1,11 - Ersetzt die Version: 1 D - DE Druckdatum: 07.03.2023
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
MAKITA BIO-TOP
Überarbeitet am: 08.02.2023 Artikel-Nr.: 2182M Seite 7 von 7
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
ICAO: International Civil Aviation Organization
CAS: Chemical Abstracts Service (a division of the American Chemical Society)
DNEL/DMEL: Derived No-Effect Level / Derived Minimal Effect Level
PNEC: Predicted No Effect Concentration
WEL (UK): Workplace Exposure Limits
TWA (EC): Time-Weighted Average
STEL (EC): Short Term Exposure Limit
ATE: Acute Toxicity Estimate
LD50: Lethal Dose, 50% (median lethal dose)
LC50: Lethal Concentration, 50% (median lethal concentration)
EC50: half maximal Effective Concentration
ErC50: EC50 in terms of reduction of growth rate
AwSV: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Sicherheitsdatenblatt gemäß VERORDNUNG (EU) 2020/878 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2020 zur
Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
---
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei
Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem
Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die
Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,
vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte
neue Material übertragen werden.
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
Verantwortliche Person für die EU
In der EU ansässiger Wirtschaftsbeteiligter, der sicherstellt, dass das Produkt den erforderlichen Vorschriften entspricht.
Makita Werkzeug GmbH
Makita-Platz 1
40885 Ratingen, DE
21210040
[email protected]